Honorarnote (inklusive BIA-Messung)
- Erstgespräch: 45 Minuten kostenlos
- Beratungsgespräch á 60 Minuten* € 123,00
- Beratungsgespräch 2 Personen á 90 Minuten** € 191,00
- BIA-Messung 25 Minuten (inkl. kurzer Empfehlung) € 61,00
- Vorträge, Workshops, Kochkurse, Einkaufsschulungen Preis auf Anfrage
* inkl. BIA-Messung, Beratungsunterlagen und erprobter, alltagstauglicher Rezepte
**inkl. 2 BIA-Messung, Beratungsunterlagen und erprobter, alltagstauglicher Rezepte
Honorarnote ohne BIA-Messung
bzw. für Online-Beratungen über zoom
- Erstgespräch: 45 Minuten kostenlos
- Beratungsgespräch á 60 Minuten* € 106,00
- Gutachtenerstellung – Adipositaschirurgie € 186,00
- Vorträge Preis auf Anfrage
* inkl. Beratungsunterlagen und erprobter, alltagstauglicher Rezepte
Es besteht auch die Möglichkeit ausschließlich das Erstgespräch oder einzelne Beratungen online durchzuführen.
Bei einem online-Termin wird der zoom-Link vorab per Mail versendet, über den man direkt in das Meeting einsteigen kann. Es ist nicht notwendig dafür eine App zu installieren.
Gutscheine
Gerne können Gutscheine für eine oder mehrere Leistungen oder auch Wertgutscheine erworben werden. Anfragen dazu gerne per Mail unter info@essentiell.co.at
Die Gutscheine werden per Mail zum selber Ausdrucken gesendet oder können nach vorheriger Absprache in der Praxis abgeholt oder per Post versendet werden.
Terminabsage
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, so ist dies bitte mindestens 24 Stunden im Vorhinein bekannt zugeben. Ansonsten wird das gesamte Honorar (auch das Erstgespräch) in Rechnung gestellt.
Rückerstattung
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen keine Rückerstattung des Honorars für diätologische Leistungen vor.
Selbstständige Unternehmer
Die SVS fördert die Gesundheit der Unternehmer*innen mit dem sogenannten „Gesundheits-100er“, darunter fallen auch diätologische Leistungen. Mehr Infos dazu unter www.svs.at.
Private Zusatzversicherungen
Mit inkludiertem ambulanten Tarif übernehmen private Zusatzversicherungen einen Teil oder das gesamte Beratungshonorar bei Vorliegen einer Erkrankung. Dafür ist die Honorarrechnung sowie eine Überweisung vom Hausarzt bei der Versicherung einzureichen.